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Dr. Wolfgang Krauß Unternehmensberatung
Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: "Förderung von Unternehmensberatungen"

Seit dem 1. Juli 2008 gibt es das neue Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: "Förderung von Unternehmensberatungen".

Was ist das Förderprogramm Förderprogramm "Förderung von Unternehmensberatungen"?

Die Unternehmensberatung ist ein wichtiges Instrument, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen sowie der Freien Berufe zu verbessern und die Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu erleichtern. Um einen Anreiz zur Inanspruchnahme von externen Beratungen zu geben, können aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) Zuwendungen zu den Kosten einer Beratung gewährt werden.

Wer kann von diesem Förderprogramm profitieren?

Gefördert werden können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe ab einem Jahr nach Gründung.

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden können allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie spezielle Beratungen zu einer Reihe von ausgwählten Themen.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Es kann ein Zuschuss als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung gewährt werden, der in den neuen Bundesländern bis zu 75 %, jedoch maximal 1.500 Euro pro Beratung, betragen kann. Bei allgemeinen Beratungen und speziellen Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000 Euro im Rahmen der Laufzeit der Richtlinien.

Beispiel:

Ein Unternehmen in Chemnitz nimmt das Förderprogramm für eine allgemeine Beratung in Anspruch Der Berater stellt eine Rechnung über netto 1.500 Euro. Das förderfähige Beratungsnorrar beträgt damit ebenfalls 1.500 Euro. Der Zuschuss beträgt 1.125 Euro (75 % von 1.125 Euro). Der verbleibende Eigenanteil des Unternehmens beträgt nur 375 Euro.

Das Beratungskontingent für allgemeine Beratungen wurde in Höhe von 1.5000 Euro belastet. Damit verbleibt ein Restkontingent in gleicher Höhe für eine mögliche weitere Beratung.

Hier finden Sie alle Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zum Förderprogramm "Förderung von Unternehmensberatungen": http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/unternehmensberatungen/index.html